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Information
IBA (2000 bis 2010)
Lizensierung
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Rechtliche Hinweise und Teilnahmebedingungen (Lizensierung)
Hinweis zur Anzeigepflicht für die Nutzung der Marke "Fürst-Pückler-Land"
- Nach der Abwicklung der IBA "Fürst-Pückler-Land" GmbH darf die Marke "Fürst-Pückler-Land" ohne Lizensierung beim DLZ nicht mehr durch Dritte benutzt werden.
- Bereits laufende Projekte können nachträglich ab dem Zeitpunkt der Lizenzanfrage lizensiert werden, wenn der Nutzer sich unaufgefordert um die Nutzung der Marke "Fürst-Pückler-Land" beim DLZ bewirbt.
- Eine Aufforderung vom DLZ entfaltet für den Störer der Marke keine aufschiebende Wirkung gegen Ansprüche der Eigentümer.
- Mit der nicht erlaubten bzw. nicht genehmigten Markennutzung setzt sich der Störer nach Bekanntwerden einer zivil- und/oder strafrechtlichen Verfolgung aus.
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